Trauerfall – Was ist bei einem Sterbefall zu veranlassen?
Bei einem Sterbefall in der Wohnung, verständigen Sie den Hausarzt bzw. den Notarzt.
Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, dazu benötigt er den Personalausweis des Verstorbenen.
Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim unternimmt die Verwaltung die notwendigen Schritte.
Ist der Verstorbene eines unnatürlichen Todes gestorben bzw. die Todesursache ist nicht geklärt, wird immer die Polizei eingeschalten. Ist die Polizei nicht, wie bei einem Unfall bereits vor Ort, wird sie meistens vom Arzt gerufen. Die Polizei ermittelt und wird u. U. alles nötige veranlassen, um die Todesursache herauszufinden.
Nachdem Sie Kontakt mit dem Arzt aufgenommen haben, nehmen Sie telefonisch oder persönlich Verbindung mit uns auf. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar und werden Ihnen beratend und helfend zur Seite stehen.
Im Aufbahrungsraum Ihres ortsansässigen Friedhofs oder im Sterbehaus ist es möglich vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Unsere Mitarbeiter sind in hygienischer Versorgung und Einsargung von Verstorbenen geschult und können Ihnen somit einen pietätvollen Abschied gewährleisten, des weiteren ist es möglich den Verstorbenen bis zu 36 Stunden zu Hause aufzubaren, vorausgesetzt es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken für die Mitmenschen.
Auch in unseren Räumen ist eine Abschiednahme möglich. Gerne richten wir diese würdevoll für Sie aus.
Kontaktieren Sie uns!
Vor Ort
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Unterlagen die im Todesfall benötigt werden
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung / Leichenschauschein
- Geburtsurkunde
- (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch (Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.)
- (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Grabnummer oder Grabbrief (sofern vorhanden)
- Bestattungsvorsorgevertrag (sofern vorhanden)
- Versicherungsunterlagen (sofern vorhanden)
- Alle Unterlagen werden im Original benötigt. Kopien, sofern sie nicht beglaubigt sind, werden von Behörden nicht anerkannt.
Formalitäten, die von uns erledigt werden können.
- Todesbescheinigung besorgen und Gebühren auszulegen
- Sterbeurkunden beim Standesamt am Sterbeort besorgen
- Beratung bei der Auswahl der Bestattungsart und Grabstätte
- Terminfestlegungen für die Trauerfeier und Beisetzung
musikalische Begleitung (z.B. Orgel, Streicher) für die Trauerfeier bestellen - Blumendekoration, Sarggebinde, Kränze und Gestecke für die Trauerfeier bestellen und termingerechtes Liefern zur Trauerfeier
- Dekoration der Kapelle/Feierhalle mit Lorbeerbäumen, Kerzenleuchtern und weiteren Dekorationselementen
- Trauerbriefe und später Danksagungen bestellen
- Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen
- Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen
- Terminabsprachen mit dem Geistlichen oder weltlichen Redner
- Leichenschmaus nach der Beerdigung in einem Café oder Restaurant bestellen
- Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
- Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
- Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
- Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen, berufsständischen Organisationen
Formalitäten, bei denen wir Sie unterstützen können
- Freunde und Bekannte benachrichtigen
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen
- Mietverträge (z.B. Wohnung) kündigen
- Telefon und Abonnements abbestellen
- Antrag auf Witwen/Witwer-Rente stellen
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
- Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
- Umbestellung der Post
- Daueraufträge und Lastschriftvollmachten bei Banken/Sparkassen kündigen oder ändern
- Auflösung/Kündigung von Bankkonten, Sparbüchern, Aktiendepots
- Beamtenversorgung – Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
Welche Dokumente werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass des/der Verstorbenen
und die Todesbescheinigung, (wird durch den Haus- oder Notarzt ausgestellt)
Bei der Anzeige von Sterbefällen werden – beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes, abhängig vom Personenstand des/der Verstorbenen – folgende Urkunden benötigt:
Ledige
Heirat der Eltern bis 31.12.1957:
die Abstammungsurkunde des Verstorbenen selbst
Heirat der Eltern ab dem 01.01.1958:
beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Eltern (wird in der Regel beim Wohnsitzstandesamt der Eltern geführt)
Geschiedene
Es ist entweder eine Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil erforderlich oder eine neu ausgestellte Heiratsurkunde oder aktueller Familienbuchauszug mit Scheidungsvermerk.
Bei Eheschließung ab 01.01.1958 bis 31.12.2008 wird nur das Familienbuch fortgeführt. Daher ist. z. B. der Scheidungsvermerk in Spalte 8 des Familienbuches eingetragen, nicht aber im Heiratseintrag.
Bei Eheschließung ab 01.01.1958 befindet sich das Familienbuch in der Regel am Standesamt des Ortes zum Zeitpunkt der Eheschließung.
Ausländer
Entsprechende Originalurkunden und Übersetzungen (in ISO-Norm durch vereidigte Übersetzer) und die Pässe des Verstorbenen.
Verheiratete
Heirat bis 31.12.1957: die Heiratsurkunde
Heirat ab dem 01.01.1958 bis 31.12.2009: beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch (wird in der Regel am Standesamt der Eheschließung geführt)
Heirat ab dem 01.01.2010: die Eheurkunde
Verwitwete
Sterbeurkunde des erstverstorbenen Ehegatten
Toterklärte
Nachzuweisen durch den Beschluß, Heiratsurkunde, Familienbuch
Vertriebene und Spätaussiedler
Zusätzlich zu Heiratsurkunden, Geburtsurkunden usw.: Registrierschein (Verteilschein) vom Bundesverwaltungsamt, evtl. Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung, evtl. § 94 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) Erklärung (ab 01.01.1993), geänderte Namensführung wäre möglich und denkbar (z. B. Ablegung Vatersname). Wenn vorhanden, ist es sinnvoll diese Unterlagen ebenfalls bereit zu halten:
– Grabnummer oder Grabstellennachweis
– Rentenanpassungsmitteilung
– Bestattungsvorsorgevertrag
– Versicherungsunterlagen