Sterbegeld
Warum ist eine Sterbegeldversicherung heutzutage so wichtig?
Da das Sterbegeld zum 1.1.2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde, ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungsvorsorge heute für jeden wichtig geworden.
Sterbegeldversicherungen können vom Sozialamt bis zu einer Summe von ca. 5.400 Euro nicht belangt werden, so können Sie sicher sein, dass Ihre Angehörigen keine finanzielle Belastung durch Ihren Tod haben.
Das Kuratorium bietet in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung eine Sterbegeldversicherung mit folgenden Vorteilen an:
- ohne Gesundheitsprüfung
- Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr
- günstige Beiträge durch Gruppenversicherungsvertrag
- bei Unfalltod besteht sofortiger Versicherungsschutz
- 3 jährige Ausschlussfrist bei Suizid (deshalb wird innerhalb der ersten drei Jahre eine Todesbescheinigung benötigt)
Bei Tod innerhalb der ersten 18 Monate erfolgt folgende Staffelung:
- 01. – 06. Monat: Rückzahlung der eingezahlten Beiträge
- 07. – 12. Monat: 25 % der Versicherungssumme
- 13. – 15. Monat: 50 % der Versicherungssumme
- 16. – 18. Monat: 75 % der Versicherungssumme
- nach 18. Monaten voller Versicherungsschutz, d.h. Versicherungssumme zzgl. anteiliger Überschussbeteiligung
begrenzte Beitragszahlungsdauer von 25 Jahren bzw. bis höchstens zum 85. Lebensjahr, Versicherungssummen variabel von EUR 2.000,- bis EUR 12.500,-Monats-, Jahres- oder Einmalbeitrags-Zahlung* sind möglich.
* Bei einem Einmalbeitrag wird innerhalb der ersten 6 Monate der eingezahlte Beitrag rückerstattet, nach 6 Monaten wird die volle Versicherungssumme im Todesfall fällig.
Verbundene Leben
Eheleute oder Lebenspartner können eine so genannte „Verbundene Lebensversicherung“ als Bestattungsvorsorge abschließen. Stirbt die erste versicherte Person, wird ein zuvor festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig, während für den verbliebenen Partner die Versicherung beitragsfrei gestellt wird.