Welche Bestattungsarten gibt es?
ERDBESTATTUNG
Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung. Der Anteil der Erdbestattungen liegt im Bundesdurchschnitt bei ca. 60 %; in den Großstädten ist dieser jedoch deutlich niedriger. Bei einer Erdbestattung wird der Körper des Verstorbenen in einem Holzsarg gebettet, der in einer Grabstelle auf dem Friedhof der Erde übergeben wird.
Während der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhefrist, welche von Friedhof zu Friedhof verschieden ist und die zwischen 15 und 30 Jahren liegt, vergeht der Körper. Die Ruhefrist wird anhand der Bodenbeschaffenheiten der jeweiligen Friedhöfe von der zuständigen Friedhofsverwaltung festgelegt.
FEUERBESTATTUNG
Bei einer Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen in einem Krematorium eingeäschert. Die Einäscherung erfolgt in einem Holzsarg, da dieser für den Kremationsprozess zwingend erforderlich ist.
Vor der Einäscherung muss der Verstorbene durch einen amtlich bestellten Arzt, dem sog. Amtsarzt, untersucht werden. Diese gesetzliche Vorschrift dient dazu, etwaige unnatürliche Todesursachen (z.B. Gewaltverbrechen) aufzudecken. Jeder Verstorbene wird für sich alleine in einem Kremationsofen kremiert. Nach erfolgter Einäscherung wird die Asche des Verstorbenen in eine Aschenkapsel gefüllt, zuvor werden Metalle, künstliche Gelenke oder ähnliche Fremdkörper aussortiert.
Bei der Feuerbestattung gibt es 2 Möglichkeiten der Verabschiedung:
Trauerfeier mit Sarg
Hier verabschiedet sich die Trauergemeinde vom Verstorbenen nicht am Grab, sondern direkt im Anschluss an die Trauerfeier. Der Sarg bleibt zunächst in der Friedhofskapelle oder Trauerhalle zurück oder wird durch ein Bestattungsfahrzeug vom Friedhof gefahren, bevor er zur Einäscherung in ein Krematorium überführt wird.
Die Beisetzung der Urne erfolgt dann in aller Regel im engsten Familienkreis.
Auf Wunsch ist eine Urnenbeisetzung in aller Öffentlichkeit oder auch ohne die Angehörigen möglich.
Da hierbei die Beisetzung der Urne erst nach 5 - 8 Werktagen erfolgt, vermissen viele Angehörige den zwar schmerzhaften, aber auch heilenden endgültigen und direkten Abschied.
Deshalb ist bei der Feuerbestattung auch eine weitere Beisetzungsvariante möglich.
Trauerfeier mit Urne
Hier wurde der Verstorbene bereits eingeäschert. Die Trauerfeier kann deshalb auch einige Zeit nach dem Todestag stattfinden, je nachdem wann Sie sich dafür bereit fühlen. Im Anschluss an die Trauerfeier begleitet die Trauergemeinde die Urne des Verstorbenen bis ans Grab und gibt ihm so das letzte Geleit. Je nach Grabwahl wird die Urne dann entweder in der Erde, in einer Urnenwand oder einer Friedwiese beigesetzt. Auch hier ist dann eine letzte Ansprache durch einen Pfarrer, Trauerredner oder durch unsere Mitarbeiter möglich.
Wenn Sie sich bei der Wahl der Bestattungsart nicht sicher sind, sprechen Sie bitte mit uns darüber. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Wahl der für Sie in Frage kommenden Bestattungsart.
Die Beisetzung einer Urne muss auf einem Friedhof oder in ausgewiesenen Bereichen auf offener See stattfinden. Bei einer Seebestattung erfolgt die Beisetzung außerhalb der 3-Meilenzone in einer speziellen Seeurne, welche sich im Wasser binnen kurzer Zeit auflöst, so dass die Asche dann im Meer verteilt wird. Die Beisetzung ist auf allen Weltmeeren möglich; wobei der überwiegende Teil auf der Nord- und Ostsee statt findet.
Einer Seebestattung muss immer eine Feuerbestattung vorausgehen.
Die Beisetzung eines Körpers auf hoher See ist nicht statthaft. Je nach Bundesland oder Kommune muss eine Ausnahmegenehmigung vom Friedhofszwang beantragt werden. Im Antrag ist zu begründen, wieso der Verstorbene seebestattet werden will (z.B. weil der Verstorbene zu Lebzeiten zur See gefahren ist).